SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige/-n ich/wir die Gemeinde Salach, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/-n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Salach auf mein/unser Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann/können. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.
Gemeinde Salach, Rathausplatz 1, 73084 Salach
DE90ZZZ00000085940
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Salach vergeben.

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Gemeinde Salach
Steueramt
Tel.: 07162/4008-41 oder 4008-42
E-Mail: steueramt@salach.de


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